Privat- und Wirtschaftsdetektei Martin

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

(Stand 01.01.2013)


 

§1

Die Detektei Martin ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt auszuführen. Eine weitergehende Haftung wird für die Detektei Martin und ihre Mitarbeiter ausgeschlossen, insbesondere wird nicht für Entscheidungen gehaftet, die aufgrund eines Berichtes der Detektei Martin gefasst werden.

§2

Die Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrages bestimmt allein die Detektei Martin nach pflichtgemäßem Ermessen mit einem oder mehreren Sachbearbeitern.

§3

Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Detektei Martin ist hinsichtlich der Leistung ein Dienstleistungsvertrag. Die Detektei Martin unterliegt der Schweigepflicht.

§4

Die Detektei Martin ist berechtigt, jederzeit die eingesetzten Mitarbeiter abzuberufen und durch andere zu ersetzen. Durch Krankheit kurzfristig ausfallende Mitarbeiter können durch die Detektei Martin ersetzt werden. Die Detektei Martin ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.

§5

Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich die Detektei Martin, mindestens einen Bericht in schriftlicher Form zu erstellen. Alle Berichte werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen erteilt, sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichtes an Dritte.

§6

Ergibt sich im Laufe der Durchführung des Auftrages ein Interessenkonflikt, so darf die Detektei Martin den Auftrag zurückgeben.

§7

Der Auftraggeber kann jederzeit der Detektei Martin kündigen. Die bis dahin durch die Detektei Martin erbrachten Leistungen, sind voll zu begleichen. Unwahre Angaben des Auftraggebers berechtigen die Detektei Martin zur Kündigung des Dienstleistungsvertrages. In diesem Fall hat die Detektei Martin Anspruch auf die vereinbarte Vergütung und auf die Erstattung der bisher entstandenen Auslagen inkl. der Kosten für Vertragsabschluß plus dem Grundhonorar.

§8

Die Geltendmachung eines weitergehenden Vertrauensschadens bleibt nicht ausgeschlossen.

§9

Die Erledigung eines Auftrages kann von einer angemessenen Vorschusszahlung abhängig gemacht werden. Nach Verbrauch des Vorschusses kann die Arbeit bis zur neuen Vorschusszahlung unterbrochen werden.

§10

Die Rechnungen sind - sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde - sofort nach Erhalt und ohne Skontoabzug zu begleichen.

Bei Verzug wird 1 % Säumniszuschlag für jeden angefangenen Monat erhoben, auch bei genehmigten Stundungen, sofern die Detektei Martin einen Bankkredit in Anspruch genommen hat oder aber den Eintritt eines Vermögensschadens infolge von Zahlungsverzug entsprechend nachweist. Der Gegenbeweis des Auftraggebers hinsichtlich eines nicht entstandenen oder eines wesentlich niedrigeren Schadens bleibt unberührt.

§11

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Tätigkeit der Detektei Martin, in gleicher Sache nicht selbst tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Einsatzpersonal der Detektei Martin weder während noch in einem Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Auftrages, als Detektiv im weiteren Sinne - auch nicht aushilfsweise - zu beschäftigen. Für den Fall der Verletzung dieser Bestimmung gilt vorbehaltlich weitergehender Schadensansprüche eine Vertragsstrafe von 5.000,- Euro als vereinbart.

§12

Wird die Detektei Martin oder eine mit ihr verbundene Person infolge der Ausführung des Auftrages in Prozessen oder sonstigen Verfahren auf direkte oder indirekte Veranlassung des Auftraggebers in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen gemäß den Sätzen der Detektei Martin zu vergüten.

§13

Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung des Auftrages, dass er keine staatsgefährdenden oder gesetzeswidrigen Ziele mit dem Auftrag verfolgt.

§14

Mündliche Vereinbarungen hinsichtlich der Vertragsbedingungen können getroffen werden. Sie sind insbesondere zulässig hinsichtlich der zeitlichen Auftragsausführung. Ansonsten bedürfen sie der schriftlichen Bestätigung, um rechtswirksam zu werden.

§15

Der AG kann vor Auftragsbeginn vom Auftrag / Vertrag zurücktreten. Nimmt der AG diese Möglichkeit wahr, so hat die Detektei Martin anstelle des Anspruchs auf den vereinbarten Dienstleistungspreis einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem vereinbarten Dienstleistungspreis, wobei es der Detektei Martin frei steht, diese Ansprüche tatsächlich wie folgt geltend zu machen.

Bei einem Rücktritt:

  • bis 30 Tage vor dem Auftragsbeginn = 10 %
  • 29 bis 22 Tage vor dem Auftragsbeginn = 30 %
  • 21 bis 15 Tage vor dem Auftragsbeginn = 50 %
  • 14 bis 7 Tage vor dem Auftragsbeginn = 70 %
  • 6 bis 0 Tage vor dem Auftragsbeginn = 100 %


§16

Sollten Teile dieses Vertrages unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.

§17

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Remscheid. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

Publiziert am: Dienstag, 17. September 2013 (12123 mal gelesen)
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