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Diebesfallen

Diebesfallen sind an Voraussetzungen gebunden - nichts für Laien!

Kommt es an Arbeitsstellen vermehrt zu unerklärlichen Diebstählen, wird das Betriebsklima geschädigt.

Ob es sich um einen ständigen Griff in die Kaffeekasse mit geringen Bargeldbeträgen, um den Diebstahl hochwertiger Produkte oder um persönlichen Besitz handelt, ist unerheblich. Die schlimmste Form ist der Mitarbeiterdiebstahl, der psychologisch am meisten zu schaffen macht.
Wer weder über eine kriminalistische noch eine juristische Ausbildung verfügt, sollte auf keinen Fall mit dem Gedanken der Selbsthilfe spielen. Die Materie ist umfassend und kompliziert. Diebesfallen sind in großer Vielfalt möglich und zudem an folgende Voraussetzungen gebunden:

  • Der Täter muss in einem bestimmten, abgrenzbaren Personenkreis zu suchen sein.
  • Er muss immer wieder gleiche Gegenstände und Örtlichkeiten bevorzugen.
  • Der Kreis der Eingeweihten muss so klein wie möglich sein und bleiben.
  • Das Anfassen präparierter Gegenstände durch Tatortberechtigte muss ausgeschlossen sein.
  • Die Diebesfalle muss ständig überprüft und Verdächtigenkontrollen müssen zeitnah zum Tatgeschehen durchgeführt werden.

 

 

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Publiziert am: Mittwoch, 18. September 2013 (9342 mal gelesen)
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